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Akkordeon
Das Akkordeon (von französisch accordéon) ist ein Handzuginstrument (Handharmonika), bei dem der Ton durch freischwingende, durchschlagende Zungen erzeugt wird und das nicht nur Einzeltöne hervorbringt, sondern auch (mechanisch voreingestellte) Akkorde, wovon der Name abgeleitet ist.
Es zählt somit zu den selbstklingenden Unterbrechungs-Aerophonen. Alle Handzuginstrumente, die auf der rechten Seite, dem Diskant (Diskantteil, Melodieseite), die Tastatur (Klaviatur oder Knöpfe) in einer abgewinkelten Form angebracht haben, werden zu den diversen Akkordeonarten gezählt. Diese Anordnung der Tastatur geht auf die ersten Wiener oder die ersten französischen Instrumente zurück.
Die verschiedenen Typen der Konzertina, wie das Bandoneon, weisen im Gegensatz zum Akkordeon keine abgewinkelte Tastatur und keine voreingestellten Akkorde auf.
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Batteriegesetz
Das Batteriegesetz beinhaltet verbindliche Ziele für Rücknahmemenge handelsüblicher Altbatterien – 35 % bis 2012 sowie 45 % bis 2016 (§ 16 BattG). Die in Prozenten angegebene Rücknahmequote ist eine rollierende Quote, die die in Verkehr gebrachten und zurückgenommenen Massen an Batterien berücksichtigt. Darüber hinaus sind Beschränkungen für die Verwendung von Cadmium und Quecksilber vorgesehen. Ein Melderegister für die Hersteller von Batterien und Akkus soll dafür sorgen, dass diese ihre Verantwortung bei der Rücknahme und Entsorgung ihrer Produkte wahrnehmen. Das Melderegister wird beim Umweltbundesamt geführt.
Mit der Neuregelung der abfallwirtschaftlichen Produktverantwortung für Batterien und Akkumulatoren wird die seit 1998 geltende Batterieverordnung ersetzt. Wie bisher liegt die Rücknahme- und Entsorgungsverantwortung für Altbatterien und Altakkumulatoren auch zukünftig grundsätzlich in den Händen der Hersteller, Importeure und Vertreiber. Die Rücknahme der Altbatterien wird dabei weitgehend über den Handel abgewickelt. Führende Batteriehersteller (insgesamt acht) und der Zentralverband Elektrotechnik und Elektronikindustrie gründeten 1998 die Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS Batterien). Das Non-Profit-Unternehmen ist das vom Umweltbundesamt festgestellte „Gemeinsame Rücknahmesystem“ für Gerätebatterien gemäß § 6 BattG. Zwischenzeitlich nutzen mehr als 1.800 Hersteller und Importeure die Serviceleistungen von GRS Batterien und es bestehen bundesweit und flächendeckend etwa 170.000 Sammelstellen. 2009 wurde dadurch bereits eine Sammelquote von 44 % erreicht. Damit übertrifft GRS Batterien bereits jetzt die Vorgaben für 2012 und liegt sehr nah an der Quote, die für 2016 festgelegt wurde. Es gibt weitere Batterierücknahmesysteme in Deutschland, wie beispielsweise CCR REBAT der CCR AG, Öcorecell der IFA-Ingenieurgesellschaft mbH oder ERP European Recycling Platform. Diese Systeme haben einen Marktanteil von etwa 15 Prozent. Auch diese Systeme werden die Vorgaben des BattG erfüllen.
Rolleffekt
Unter dem Rolleffekt versteht man bei bestimmten Zertifikaten auf Rohstoffen eine Verzerrung zwischen Zertifikatpreis und Rohstoffpreis, die entsteht, wenn das entsprechende Zertifikat nicht auf den Preis am Kassamarkt, sondern auf Warentermingeschäfte bezogen ist. Konkret spricht man von einem Rollgewinn oder Rollverlust.